GARANTIE Renault Trucks Originalteile Vom Kunden erworben Einbau durch qualifizierten Techniker 1 Jahr Garantie auf Teile ∙ 2 Jahre Garantie auf Teile 2 Jahre Garantie auf Lohnkosten 2 Jahre Garantie auf Pannenhilfe 2 Jahre Garantie auf Fahrzeugfolgeschäden ∙ ∙ ∙ ∙ 1) K aufdatum ist der Tag, an dem der Kunde das Teil in Besitz nimmt, d. h., beim Verkauf über die Theke oder wenn das Fahrzeug nach dem Einbau in der Werkstatt zur Abholung bereit ist. Wenn das „Kaufdatum“ sich nicht auf der Teilerechnung befindet, steht stattdessen das „Rechnungsdatum“ für den Garantiebeginn. 2) D as Teil muss ordnungsgemäß in das Fahrzeug eingebaut werden, für das es konstruiert wurde. Die Montage muss durch einen qualifizierten Techniker erfolgen, der eine von Renault Trucks genehmigte Schulung zu dem betreffenden Fahrzeug absolviert hat, Zugang zu den jeweils neuesten Serviceinformationen von Renault Trucks hat und das für die Reparatur benötigte Renault Trucks Spezialwerkzeug verwendet. Gilt nicht, wenn das gekaufte Teil vom Kunden selbst eingebaut wird. Gilt hingegen, wenn der Einbau durch einen qualifizierten Techniker erfolgt, der in einer Renault Trucks Vertragswerkstatt tätig ist. EWR und Schweiz: gilt auch, wenn der Einbau durch einen qualifizierten Techniker erfolgt, der zwar keiner Renault Trucks Vertragswerkstatt angehört, aber die von Renault Trucks festgelegten Standards erfüllt und die betreffenden Teile in einer Renault Trucks V ertragswerkstatt im EWR oder in der Schweiz erworben wurden und in Fahrzeugen Dritter eingebaut werden. 3) P annenhilfe ist in ausgewählten Märkten erhältlich.
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