Holen Sie sich Ihre staatliche Förderung Das Führen eines Transportunternehmens ist aktuell mit vielen Herausforderungen und Investitionen verbunden. Deshalb ist es erfreulich, wenn sich von Zeit zu Zeit Chancen ergeben, die Ihnen das Leben erleichtern. Wie schon in vorangegangenen Jahren ist das vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) betreute De-Minimis-Förderprogramm eine gute Gelegenheit, die Effizienz, Sicherheit und Umweltstandards Ihrer Fahrzeuge zu attraktiven Konditionen zu verbessern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Volvo Trucks Händler. Was ist De-Minimis? Mit diesem staatlichen Förderprogramm der Bundes- regierung haben Unternehmen im Güterkraftverkehr viele Vorteile. Sie haben eine einmalige Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit Ihres Fuhrparks zu erhöhen und dabei viel Geld zu sparen. Was genau wird gefördert? Im Rahmen des Förderprogramms werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt gefördert. Diese Maßnahmen können fahrzeugbezogen oder effizenzsteigernd sein. Näheres hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten. Was bedeutet das für mich? Die Antragsfrist zur diesjährigen Förderperiode 2023 läuft vom 09. Januar bis zum 02. Oktober 2023. Machen Sie sich deshalb rechzeitig mit den förderfähigen Maßnahmen vertraut und modernisieren Sie Ihren Fuhrpark! Wie hoch ist die Förderung? Für jeden Lkw, der zum 01.12.2022 auf Ihr Unternehmen zugelassen war, ergibt sich ein Fördersatz von bis zu 2.000 €. Verfügt Ihr Betrieb beispielsweise über zehn Lkw, können Sie sich auf Fördergelder in Höhe von maximal 20.000 € freuen. Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen beträgt jährlich 33.000 €. Diesen Fördertopf können Sie mit Maßnahmen füllen. Generell erfolgt die Förderung von Maßnahmen durch Anteil- finanzierung und beträgt höchstens 80 % der zuwendungs- fähigen Kosten. 20 % der Kosten gelten als Ihr Eigenanteil und müssen von Ihnen getragen werden. Förderfähig sind jedoch nur Maßnahmen, mit denen nicht vor Eingang des Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr begonnen wurde. Was muss ich tun, um die staatliche Förderung zu erhalten? Schritt 1: Ein form- und fristgerechter sowie vollständiger Antrag ist über das eService-Portal (https://antrag-gbbmvi.bund.de/) einzureichen. Wir empfehlen, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, denn die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Schritt 2: Das BALM bewilligt Ihre Fördermittel. Die Förderung erfolgt als Budgetzusage im Rahmen des maximalen Förderbetrags für Ihr Unternehmen. Schritt 3: Führen Sie die beantragten Maßnahmen durch. Die Zuwend- ung darf erst ausgezahlt werden, wenn Sie die Maßnahme durchgeführt und bezahlt haben. Zum Nachweis muss dem Bundesamt i.d.R. innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Worauf muss ich achten? • Wurde die Maßnahme vor Antragsstellung begonnen, erlischt die Förderfähigkeit! • Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei 33.000 €. • Voraussetzung ist, dass Ihre Fahrzeuge zum 01.12.2022 in Deutschland zugelassen sind und ein Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen haben. • D ie Antragsfrist zur Förderperiode 2023 beginnt zum 09.01.2023 und endet am 02.10.2023. • Die Fördermittel sind auf maximal 300 Mio. € begrenzt. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unter der Telefonnummer: 0221-5776-2699 oder senden Sie eine E-mail an: info.foerderprogramme@balm.bund.de
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